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Best Practice in der Gewaltprävention

Wir stehen ein für eine Best-Practice in der institutionellen Gewaltprävention! Der Begriff Best-Practice steht für die optimale Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Erfahrungswissen aus der klinischen Praxis [2].

Es gibt eine grosse Anzahl empirischer Forschungsergebnisse und settingspezifischer Leitlinien zur Gewaltprävention von Fachgesellschaften, Betroffenenorganisationen und Brachenverbänden [1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17]. Unsere Angebote und Weiterbildungskonzeptionen orientieren sich daran.

Viele solcher Leitlinien empfehlen Trainings in Deeskalation und Aggressionsmanagement explizit [1, 4, 7, 10, 11, 17]. Die durch das NAGS zertifizierten Kursformate sind seit über 20 Jahren in vielen Institutionen in Österreich, Deutschland und der Schweiz erfolgreich implementiert und fester Bestandteil der beruflichen Grundbildung an höheren Fachschulen für Pflegeberufe.

Diese Grundlagen garantieren eine gute Anwendbarkeit unsere Trainingsinhalte in der Praxis auf der Basis empirischer Forschung und praktischer Erfahrung und stehen somit für eine Best-Practice im Umgang mit Aggression, Gewalt und herausfordernden Verhaltensweisen.

Wir sind Mitglied im Verein Netzwerk für Aggressionsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen der Schweiz NAGS und verpflichten uns zur Einhaltung derer Leitlinien und Qualitätskriterien [9].

Die Qualitätsmerkmale der NAGS-Leitlinie [9] werden von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) für Trainings in Aggressionsmanagement und Deeskalation als Standard empfohlen [4].

[1] ARTISET. (2026). Leitfaden für Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit Macht, Grenzverletzungen und Gewalt.
[2] Broesskamp-Stone, U. & Ackermann, G. (2010). Best Practice. Ein normativer Handlungsrahmen für optimale Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention. Bern und Lausanne: Gesundheitsförderung Schweiz.
[3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS (2024). Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
[4] Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. DGPPN. (2026). S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“.
[5] Deutsche Gesellschaft für Neurologie DGN. (2025). S3-Leitlinien Demenz. Verhaltensauffälligkeiten und psychische Symptome der Demenz (BPSD).
[6] Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie,Psychosomatik und Psychotherapie DGKJPP. (2021). S2k Praxisleitlinie Intelligenzminderung.
[7] HEVE-FHNW-HSLU. (2023). Leitlinie. Herausfordernde Verhaltensweisen von Erwachsenen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Agogischer Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen. Leitlinien für Leitungspersonen und Mitarbeitende in institutionellen Settings.
[8] International Labour Office - ILO, ICN, WHO & PSI. (2002). Framework Guidelines forAddressing Workplace Violence in the Health Sector. Retrieved 13.08.2018.
[9] NAGS (2024). Leitlinie für die Planung und Durchführung von Trainings im Aggressions- und Deeskalationsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen. Hrsg.: Verein NAGS Schweiz, NAGS Deutschland e.V. und NAGS Austria.
[10] ProMenteSana (2011). Autonomie stärken – Zwang eindämmen. Positionspapier der Stiftung Pro Mente Sana zu Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie.
[11] Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie SGPP. (2024). Empfehlungen für die Prävention von freiheitsbeschränkenden Massnahmen in der Psychiatrie.
[12] Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW (2015). Medizin-ethische Richtlinien. Zwangsmassnahmen in der Medizin.
[13] Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW (2013). Medizin-ethische Richtlinien. Medizinische Betreuung und Behandlung von Menschen mit Behinderung.
[14] Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW (2017). Medizin-ethische Richtlinien. Medizinische Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz.
[15] Akademische Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege des Schweizerischen Vereins für Pflegewissenschaft VFP. (2019). Intensivbetreuungen erwachsener Menschen in psychiatrischer Behandlung: Empfehlungen.
[16] Deutscher Ethikrat. (2018). Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung. Stellungnahme.
[17] Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie DGKJP. (2025). S2K-Leitlinie: Prävention, Durchführung und Nachsorge von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.